Die REACh-Verordnung

"Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals"

Die Chemikalienverordnung REACh (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie ersetzt diverse EU-Richtlinien zur Bewertung und Einstufung von Altstoffen innerhalb der EU.

Ziel der REACh-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und auch für die Umwelt sicherzustellen sowie gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Chemischen Industrie innerhalb der EU zu verbessern.

Gemäß dieser Verordnung ist die Industrie in der Pflicht, die Sicherheit aller verwendeten Chemikalien nachzuweisen. Seit dem 1. Dezember 2008 dürfen nur noch registrierte Substanzen innerhalb der EU hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Für die Registrierung der EU-weit rund 30.000 betroffenen Stoffe besteht ein Zeitraum von insgesamt elf Jahren, der nach Volumen der Stoffe gestaffelt ist.

No Data - No Market

Je höher die Menge, desto mehr Stoffinformationen sind nötig. Anhand der vorgelegten Daten müssen die Stoffe hinsichtlich ihres Risikopotentials im Rahmen von Chemikaliensicherheitsberichten bewertet werden.

Sie als Anwender werden über die daraus resultierenden Informationen zum sicheren Umgang durch ein Sicherheitsdatenblatt informiert.

LEED und DGNB

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Planern und Architekten, die sich mit dem Thema nachhaltiges Bauen beschäftigen, sind die Abkürzungen LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) und DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bereist vertraut: Es handelt sich hier um Systeme zur Klassifizierung für ökologisches Bauen und unabhängige Zertifizierungsprogramme zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden. In die Gesamtbewertung des Gebäudes fließen die Bewertungen der eingesetzten Produkte ein.

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